(gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV)
Aktuelle Informationen zu unserem Hochlastzeitfenster:
Die Netzzugangsbedingungen werden vom Verteilnetzbetreiber gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz veröffentlicht.
Die Netzzugangsbedingungen sind Bestandteil des Netznutzungsvertrages.
Ein Exemplar unseres Lieferantenrahmenvertrages finden Sie hier:
Den Lieferantenrahmenvertrag bitten wir anzufordern per E-Mail an netzbetreiber-abita@swk -kl.de oder direkt an unseren bevollmächtigten Dienstleister: netzbetreiber(at)swk-kl.de
gemäß §12 StromNZV
gemäß §12 Abs.1+2 StromNZV und §15 StromNEV