Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 19 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Hierzu gelten die folgenden Formulare:
Hierzu gelten die folgenden Formulare:
Für bereits beantragte Anlagen mit Bestandsschutz gemäß TAR gelten die bisher gültigen Vorschriften:
Den Technischen Anschlussbedingungen liegt die „Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung – Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ vom 01. November 2006 zugrunde. Die TAB Niederspannung ist für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen gültig, die gemäß § 1 Abs. 1 NAV an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Diese Technischen Anschlussbedingungen sind Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß NAV.
Weitere Informationen zum VDE-Regelwerk: www.vde.com/de/fnn/themen/tar