Grundversorger

Netzbetreiber (VNB): abita Energie Otterberg GmbH

Gemäß § 36 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die abita Energie Otterberg GmbH stellt somit folgenden Grundversorger im Stromnetzgebiet fest:

Der Grundversorger ab dem 01.01.2019 wird zum 01.07.2018 ermittelt und zum 30.09.2018 an dieser Stelle veröffentlicht.


Der Grundversorger ab dem 01.01.2022 wird zum 01.07.2021 ermittelt und zum 30.09.2021 an dieser Stelle veröffentlicht.


Der Grundversorger ab dem 01.01.2022 wird zum 01.07.2024 ermittelt und zum 30.09.2024 an dieser Stelle veröffentlicht.


Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers.

Im Falle eines Wechsels des Grundversorgers gelten gemäß § 36 Abs. 3 EnWG die von Haushaltskunden mit dem bisherigen Grundversorger geschlossenen Energielieferverträge zu den im Zeitpunkt des Wechsels geltenden Bedingungen und Preisen fort.

abita Energie Otterberg GmbH


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